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Volkshochschulen und das Herrenberg-Urteil: Kursleitungen, Zahlen, Urteile und Zustimmungen
Volkshochschulen setzen laut BIBB mit Abstand die meisten Honorarkräfte aller Weiterbildungsanbieter ein und sind deshalb vom Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 (B 12 R 3/20 R) besonders betroffen. Am 05.11.2024 (B 12 BA 3/23 R) und am 23.07.2026 (B 12 BA 12/24 R, bisher nur Terminbericht) hat das BSG zwei VHS-Dozierende in Schulabschlusskursen als abhängig beschäftigt eingestuft. Nach § 127 SGB IV tritt bis 31.12.2027 keine Versicherungspflicht aus Beschäftigung ein, wenn beide Seiten von Selbstständigkeit ausgingen und die Lehrkraft zustimmt; eine Dauerlösung fehlt.
Inhalt und Stand dieser Seite
Begriffe: Kursleitungen, Dozierende, Freiberuflichkeit
An Volkshochschulen heißen Honorarkräfte meist Kursleitungen oder Dozierende; Gesetz und Deutsche Rentenversicherung (DRV) sprechen von Lehrkräften und Lehrtätigkeiten, der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) führt das Thema unter dem Stichwort Freiberuflichkeit (DRV; DVV-One-Pager, 20.11.2025). Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zählen Lehrkräfte und Dozierende an Volkshochschulen ausdrücklich zu den Gruppen, auf die sie das Herrenberg-Urteil anwenden; so gibt die Bundesregierung ihre Auslegung wieder (BT-Drs. 20/12811). Ein Vertrag über freie Mitarbeit entscheidet nicht über den Status, maßgeblich ist die tatsächliche Durchführung (BSG, B 12 BA 3/23 R). Welche Indizien zählen: Kriterien.
Wie viele Kursleitungen auf Honorarbasis arbeiten
Eine bundesweite Zahl nur für VHS-Kursleitende gibt es nicht; die verfügbaren Statistiken zeigen aber ein starkes Übergewicht neben- und freiberuflicher Kräfte.
| Bezug | Stand | Neben- oder freiberuflich | Hauptberuflich bzw. angestellt | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Bundesweit, 845 VHS | 2022 | 174.137 Personen, einschließlich Leitungen | 10.061,8 Vollzeitäquivalente | DIE |
| Berlin, 12 Bezirks-VHS | 2024, Stand 01.12.2025 | 4.466 Kursleitungen (Mehrfachzählungen) | 105,9 Vollzeitäquivalente hauptberufliches pädagogisches Personal | VHS-Statistik Berlin |
| VHS Bremen | 09/2024 | 796 Honorarkräfte | 9 fest oder befristet angestellte Lehrkräfte | Senat Bremen |
| VHS Bremerhaven | 09/2024 | 173 Lehrkräfte | 3 fest angestellte Lehrkräfte | Senat Bremen |
In Berlin flossen 2024 rund 45,95 Mio. € und damit rund 63 % der Ausgaben an nebenberufliches Personal und Honorarkräfte; wie viele Personen tatsächlich tätig waren, ist laut Statistik „nicht bekannt“ (VHS-Statistik Berlin). Laut BIBB (Pressemitteilung vom 25.11.2025, gestützt auf den BIBB-Datenreport) setzen Volkshochschulen mit Abstand die meisten Honorarkräfte aller Anbietertypen ein; seit dem Urteil führen die Sozialversicherungsträger auch bei Weiterbildungsanbietern Statusfeststellungsverfahren durch (BIBB-PM 37/2025).
Finanzierung: kleiner Gebührenanteil
Volkshochschulen finanzierten sich 2022 nur zu 22,5 % aus Teilnahmegebühren. Von den Einnahmen über 1,39 Mrd. € stammten 30,4 % aus Auftrags- und Projektmitteln (darin BAMF-Mittel, nicht gesondert ausgewiesen), 27,6 % aus kommunalen und 14,6 % aus Landeszuschüssen (DIE). Für die Sprachkurse des Bundes gelten eigene Finanzierungsregeln: Integrationskurse.
Der DVV schreibt in einem undatierten Hintergrundpapier (laut Dateiname vom 20.05.2024), eine Anstellung aller Kursleitenden sei für die meisten Kommunen wegen knapper Haushalte und aus inhaltlichen Gründen keine Option (DVV-Hintergrundpapier). Der Bremer Senat hielt eine vollständige Festanstellung an der VHS im September 2024 für „nicht denkbar“ und eine valide Kostenschätzung für derzeit nicht möglich (Senat Bremen).
Ableitung der Redaktion Bei einem Gebührenanteil von gut einem Fünftel würde selbst eine deutliche Gebührenerhöhung die Mehrkosten einer Anstellung nur zum Teil decken; der Rest hinge an kommunalen und Landeshaushalten. Zur Kostenlogik: Kosten von Anstellung und Honorar.
Zwei BSG-Urteile zu VHS-Dozierenden
Das Bundessozialgericht hat seit dem Herrenberg-Urteil zweimal über VHS-Dozierende entschieden, am 05.11.2024 und am 23.07.2026; beide Fälle betrafen Kurse zum Erwerb von Schulabschlüssen, beide endeten mit dem Ergebnis abhängige Beschäftigung.
| BSG, 05.11.2024, B 12 BA 3/23 R | BSG, 23.07.2026, B 12 BA 12/24 R | |
|---|---|---|
| Tätigkeit | Honorardozent für Politik und Wirtschaft in Kursen zum Realschulabschluss, Niedersachsen, 22,50 € je Stunde | als freie Mitarbeiterin geführte Ruhestandsbeamtin, Deutsch, auch in Schulabschlusskursen nach landesrechtlichen Lehrplänen |
| Tragende Gründe | Eingliederung in Kursstruktur, Zeitplanung, Räume und Personal; extern vorgegebenes Prüfungsziel; fester Stundensatz ohne Bezug zu Teilnehmerzahl oder Prüfungserfolg; keine eigenen Kunden | Pflicht des Trägers, schulrechtliche Vorgaben und Lehrpläne einzuhalten, begründet Weisungsunterworfenheit; Räume, Personal, Material des Trägers; Anwesenheitslisten; feste Stundenvergütung mit Ausfallhonorar |
| Ergebnis | Beschäftigung jedenfalls 07.08.2017 bis 22.06.2018, im Übrigen Zurückverweisung; kein Vertrauensschutz | Beschäftigung; nach Betriebsprüfung Nachforderung von insgesamt 10.741,61 € für sechs Dozierende, davon 823,41 € Rentenversicherungsbeiträge für die Dozentin (2005, 2007–2009); kein Vertrauensschutz |
| Quelle | BSG-PM 31/2024; Urteil via rewis.io; Stundensatz: gesetze.co | BSG, Terminbericht |
Im Fall von 2024 hatte die VHS ein Weisungsrecht vertraglich ausgeschlossen; am Ergebnis änderte das nichts. Die Vorinstanz hatte noch eine bis Juni 2022 geltende „Sonderrechtsprechung“ zu Lehrkräften angenommen, das BSG verneinte eine solche Linie (BSG-PM 31/2024). Im Fall von 2026 hatten Betriebsprüfung und Bescheid die Verjährung rechtzeitig gehemmt, und das BSG hielt die Auffassung, § 127 SGB IV schütze das Vertrauen auf den Parteiwillen, für nicht nachvollziehbar (BSG, Terminbericht). Mehr: Rechtsprechung und Nachforderung und Haftung.
Ableitung der Redaktion In beiden Terminberichten von 2026 knüpft das BSG an rechtliche Vorgaben an: Im VHS-Fall begründeten schulrechtliche Vorgaben und Lehrpläne eine Weisungsunterworfenheit, im Fahrlehrer-Fall vom 05.05.2026 (B 12 BA 2/24 R) bedingen die regulatorischen Vorgaben „regelmäßig die Eingliederung“ (BSG, Terminbericht). Bei anderen VHS-Kursen, die auf externe Prüfungen vorbereiten, könnten Prüfer ähnlich argumentieren. Gerichtlich entschieden ist das für solche Kurse nicht; es handelt sich um eine Schlussfolgerung der Redaktion.
Geschäftsklima und Warnungen aus den Verbänden
Im wbmonitor 2025 (BIBB und DIE, 1.115 Anbieter, veröffentlicht am 16.06.2026) liegt der Klimawert der Volkshochschulen bei −25; überwiegend öffentlich finanzierte Anbieter fielen um 39 Punkte auf −26. Das BIBB führt den Einbruch ausdrücklich auf die Sorge um die Übergangsregel für Honorarkräfte zurück; wirtschaftsnahe Anbieter wie Kammern liegen bei +34 (BIBB-PM 18/2026).
Ohne Dauerlösung erwarten der Bayerische Volkshochschulverband (rund 160 VHS) und der Bayerische Handwerkstag ab 2028 ein um mehr als die Hälfte kleineres Kursangebot; den Referentenentwurf des BMAS halten beide Verbände vor allem für neben- und geringfügig Tätige für unzureichend (Pressemitteilung vom 25.06.2026, PM BHT/bvv). Wie Honorarkräfte ab 2028 eingeordnet werden, kann laut einem Gastbeitrag auf kommunal.de niemand verlässlich einschätzen (KOMMUNAL, 23.06.2026). Bayern hat am 28.10.2026 einen Entschließungsantrag eingebracht, der Volkshochschulen ausdrücklich nennt; der Bundesrat soll die Bundesregierung unter anderem bitten, den Zeitraum des § 127 SGB IV über den 31.12.2027 hinaus um mindestens zwei Jahre zu verlängern. Beraten werden soll er in der Sitzung am 20.11.2026, der Ausgang ist offen (BR-Drs. 633/26). Zum Stand: Reform der Statusfeststellung, Was gilt ab 2028.
Positionen von DVV, Kommunen und Ländern
Sein Ziel beschreibt der DVV im Lobbyregister (Stand 13.07.2026) so: Die Selbstständigkeit von Lehrkräften in der Weiterbildung soll erhalten bleiben, mit einer „bürokratiearmen Lösung“, die eine soziale Absicherung zulässt (Lobbyregister RV0021408). Laut Bremer Senat (September 2024) hat der DVV überarbeitete Honorarverträge erstellt, die der Kommunale Arbeitgeberverband für die Bremer VHS angepasst hat (Senat Bremen). Nach Angaben des Bayerischen Landkreistags vom 05.02.2025 will der Deutsche Landkreistag weiter auf eine endgültige Lösung hinwirken, damit Kommunen ihre Angebote in Kultur und Erwachsenenbildung sichern können (Bayerischer Landkreistag, 05.02.2025).
In Berlin teilten die Senatsverwaltungen den Bezirken im Oktober 2024 mit, also vor Inkrafttreten des § 127 SGB IV, das Land nehme „eine etwaige Scheinselbständigkeit nicht in Kauf“; die Bezirke sollten dennoch Honorarverträge schließen, DRV-Betriebsprüfungen zum Status freier Lehrkräfte seien rückwirkend ab 01.01.2023 ausgesetzt (Anlage zum Beschluss 738/2024 des Bezirksamts Mitte vom 22.10.2024, Bezirksamt Mitte). Bei kommunalen VHS kann eine Betriebsprüfung über das Personalamt laufen (DVV-Erläuterungen, 30.10.2024); zum Ablauf: Betriebsprüfung.
Zustimmungserklärungen für 2027
Seit der Verlängerung des § 127 SGB IV bis 31.12.2027 holen Volkshochschulen teils eigene Erklärungen für 2027 ein; die VHS Erding stellt etwa ein Formular „Zustimmungserkl. Freiberufl. 2027“ (06/2026) neben der Fassung für 2025 bereit (VHS Erding, 2027; VHS Erding, 2025). Ob eine 2025 erteilte Zustimmung auch 2027 abdeckt, beantwortet die DRV-FAQ (Stand 01.04.2026) nicht, und neue Hinweise der Spitzenorganisationen nach der Verlängerung waren bis 03.11.2026 nicht auffindbar (DRV-FAQ). Nach Angaben der DRV ist die Zustimmung freiwillig, schriftlich oder elektronisch zu erteilen, mündlich genügt nicht, und sie gehört zu den Entgeltunterlagen; die Kursleitung verzichtet damit auf den Schutz der Sozialversicherung als Beschäftigte (DRV). Mehr: Zustimmungserklärung, § 127 SGB IV.
Festanstellungen an Volkshochschulen: was belegt ist
Flächendeckende Festanstellungen von Kursleitungen an Volkshochschulen sind in den ausgewerteten Quellen nicht dokumentiert. Belegt sind Einzelangaben: An der VHS Bremen arbeiteten im September 2024 neun fest oder befristet angestellte Lehrkräfte neben 796 Honorarkräften, und Anstellungsangebote nahmen laut Senat nicht alle Dozierenden an (Senat Bremen). Im BSG-Fall von 2024 folgte auf die Honorartätigkeit ab 31.07.2021 ein Arbeitsvertrag (gesetze.co). Modelle mit belegten Stärken und Risiken: Lösungsmodelle.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Gilt das Herrenberg-Urteil auch für Kursleitungen an Volkshochschulen?
Ja. Die Bundesregierung gibt die Auslegung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung wieder, nach der Lehrkräfte und Dozierende an Volkshochschulen ausdrücklich erfasst sind (BT-Drs. 20/12811). Das BSG hat 2024 und 2026 zwei VHS-Dozierende als beschäftigt eingestuft. Maßgeblich bleibt die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Umstände. Klären lässt sich ein konkreter Fall mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Sozialrecht oder im Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) der DRV.
Welche BSG-Urteile gibt es speziell zu Volkshochschulen?
Zwei: das Urteil vom 05.11.2024 (B 12 BA 3/23 R) zu einem Dozenten in Kursen zum Realschulabschluss und die Entscheidung vom 23.07.2026 (B 12 BA 12/24 R) zu einer Dozentin in Schulabschlusskursen. Beide endeten mit dem Ergebnis Beschäftigung. Zur Entscheidung von 2026 liegt bisher nur der Terminbericht vor (BSG).
Wie viele Honorarkräfte arbeiten an Volkshochschulen?
Laut DIE waren 2022 an 845 Volkshochschulen 174.137 Personen neben- oder freiberuflich tätig, einschließlich Leitungen; dem standen 10.061,8 Vollzeitäquivalente hauptberufliches Personal gegenüber (DIE). Eine eigene bundesweite Zahl nur für Kursleitende gibt es nicht.
Müssen VHS-Kursleitungen für 2027 erneut zustimmen?
Eine amtliche Antwort fehlt: Die Spitzenorganisationen haben ihre Hinweise vom 21.05.2025 nach der Verlängerung, soweit bis 03.11.2026 ersichtlich, nicht aktualisiert, und die DRV-FAQ (Stand 01.04.2026) äußert sich dazu nicht. Einzelne Volkshochschulen stellen eigene Formulare für 2027 bereit, etwa die VHS Erding (Formular 2027). Einzelheiten: Zustimmungserklärung.
Was fordert der Deutsche Volkshochschul-Verband?
Laut seinem Eintrag im Lobbyregister (Stand 13.07.2026) will der DVV die Selbstständigkeit von Lehrkräften in der Weiterbildung erhalten und setzt sich für eine Lösung mit wenig Bürokratie ein, die eine soziale Absicherung nicht verhindert (Lobbyregister RV0021408).
Quellen dieser Seite
- BSG, Urteil vom 28.06.2022, B 12 R 3/20 R bsg.bund.de
- BSG, Pressemitteilung Nr. 31/2024 zu B 12 BA 3/23 R (05.11.2024) bsg.bund.de
- BSG, Urteil vom 05.11.2024, B 12 BA 3/23 R (Volltext via rewis.io) rewis.io
- BSG, Urteil vom 05.11.2024, B 12 BA 3/23 R (Volltext via gesetze.co) gesetze.co
- BSG, Terminbericht B 12 BA 12/24 R (23.07.2026) bsg.bund.de
- BSG, Terminbericht B 12 BA 2/24 R (05.05.2026) bsg.bund.de
- Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 20/12811 (04.09.2024) dserver.bundestag.de
- DRV, Übergangsregelung für Lehrkräfte und ihre Auftraggeber (aktualisiert 17.05.2026) deutsche-rentenversicherung.de
- DRV-FAQ Wissenswertes zur Übergangsregelung (Stand 01.04.2026) deutsche-rentenversicherung.de
- DIE, vhs-Zahlen in Kürze, Berichtsjahr 2022 die-bonn.de
- Berliner Volkshochschulstatistik 2024 (Stand 01.12.2025) berlin.de
- Senat Bremen, Senatsvorlage Honorarkräfte, 03.09.2024 rathaus.bremen.de
- BIBB, Pressemitteilung 37/2025 (wbmonitor 2024), 25.11.2025 bibb.de
- BIBB, Pressemitteilung 18/2026 (wbmonitor 2025), 16.06.2026 bibb.de
- DVV, Hintergrundpapier Freiberuflichkeit für Entscheidungsträger (undatiert, Dateiname 20.05.2024) volkshochschule.de
- DVV, One-Pager Positionierung Selbstständigkeit an vhs (20.11.2025) volkshochschule.de
- DVV, Erläuterungen zum modifizierten Moratorium (30.10.2024) volkshochschule.de
- Lobbyregister, DVV-Regelungsvorhaben RV0021408 (Stand 13.07.2026) lobbyregister.bundestag.de
- Pressemitteilung Bayerischer Handwerkstag und Bayerischer Volkshochschulverband, 25.06.2026 vhs-bayern.de
- KOMMUNAL, Gastbeitrag Dr. Tobias Schröter, 23.06.2026 kommunal.de
- Bayerischer Landkreistag, VWI vom 05.02.2025 bay-landkreistag.de
- Bezirksamt Berlin-Mitte, Anlage zu Beschluss 738/2024 (22.10.2024) berlin.de
- VHS Erding, Zustimmungserklärung Freiberuflichkeit 2027 (06/2026) vhs-erding.de
- VHS Erding, Zustimmungserklärung Freiberuflichkeit 2025 vhs-erding.de
- Bayerischer Antrag, BR-Drs. 633/26 (28.10.2026) dserver.bundestag.de