Gedruckte Ausgabe, erscheint im Januar 2027
Der Herrenberg-Report 2027
Was Bildungsträger über Honorarlehrkräfte wissen sollten, bevor die Übergangsregel am 31.12.2027 endet. Kompakt auf Papier, mit Stand-Datum und Quellen.
- Kostenlosauch der Versand
- Per Postab Januar 2027
- Für Trägerund Firmenakademien
- Übergangsregel in Kraft
- Verlängerung bis Ende 2027 verkündet
- Stand dieser Seite
- Bayerns Antrag auf weitere Verlängerung im Bundesrat
- Prognose- und Gruppenfeststellung laufen aus
- Übergangsregel endet
Was im Report steht
Acht Kapitel für Geschäftsführung und Lehrgangsleitung. Jede Aussage mit Quelle, jedes Kapitel mit Stand-Datum.
- 01
Recht
Ende der Übergangsregel: was ab 2028 für Honorardozenten gilt und welche Wege bleiben.
- 02
Nachweise
Was Sie mit jedem Formblatt F unterschreiben und warum Papierlisten zur Doppelfalle werden.
- 03
Rahmenplan
Sie versprechen ihn. Können Sie belegen, dass Sie ihn geliefert haben?
- 04
FernUSG
Wann Aufzeichnungen von Live-Unterricht zum Risiko werden.
- 05
Kursmodelle
Präsenz, mediengestützt, Fernlehrgang: welches Modell 2027 noch trägt.
- 06
Blinde Flecken
Fünf Risiken, die in keinem Controlling-Bericht stehen.
- 07
Selbsttest
12 Fragen, 5 Minuten: Wo steht Ihr Lehrgang?
- 08
Aus der Praxis
Wie die TIW GmbH selbst umgestellt hat, und ein Bericht aus der Lehrgangsleitung.
Für wen der Report gedacht ist
Für alle Organisationen, die mit Honorarlehrkräften, Dozierenden oder Kursleitungen arbeiten. Zu jedem Bereich gibt es online schon einen eigenen Artikel.
So kommt der Report zu Ihnen
- 1
Formular ausfüllen
Name, Organisation und Postanschrift. Das dauert etwa eine Minute.
- 2
Wir prüfen die Anfrage
Geprüft wird nur, ob die Angaben vollständig sind und die Anfrage aus der Zielgruppe kommt, nicht die Lage Ihrer Organisation.
- 3
Der Report kommt per Post
Ab Januar 2027 an die angegebene Anschrift. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Report kostenlos anfordern
Tragen Sie ein, wohin wir den gedruckten Herrenberg-Report 2027 schicken sollen.
- Kostenlos, auch der Versand
- Keine Verpflichtung, kein Abo
- Kontakt per E-Mail oder Telefon nur, wenn Sie es ankreuzen
- Versand ab Januar 2027
Herausgeberin ist die TIW GmbH, ein privater Bildungsträger, der Bildungsträgern auch eigene Leistungen anbietet. Ihre Postanschrift kann sie später für Informationen per Brief nutzen. Dem können Sie jederzeit widersprechen, zum Beispiel per E-Mail an info@tiw.de. Mehr in der Datenschutzerklärung. Der Report informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Formular wird geladen …
Bis der Report kommt: online weiterlesen
Die Website ist das Nachschlagewerk zum Report und wird laufend aktualisiert.
Das Herrenberg-Urteil
Was das Bundessozialgericht 2022 entschieden hat und warum es fast jeden Bildungsträger betrifft.
Artikel lesenÜbergangsregelung nach § 127 SGB IV
Was bis zum 31.12.2027 gilt und welche zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Artikel lesenZustimmung der Lehrkraft
Form, Wirkung und die drei Punkte, über die gestritten wird.
Artikel lesenWas ab 2028 gilt
Drei Szenarien für die Zeit nach der Übergangsregel.
Artikel lesenLösungsmodelle im Vergleich
Festanstellung, Minijob, Kooperation, echte Selbstständigkeit: belegte Stärken und Risiken.
Artikel lesenKosten: Anstellung oder Honorar
Wie sich die Kosten zusammensetzen, mit Beispielen aus der Praxis.
Artikel lesen
Häufige Fragen zu diesem Thema
Was kostet der Herrenberg-Report 2027?
Nichts. Der gedruckte Report und der Versand per Post sind kostenlos, und die Anforderung verpflichtet zu nichts.
Wann wird der Report verschickt?
Der Herrenberg-Report 2027 erscheint im Januar 2027 und wird ab Januar 2027 per Post verschickt. Vorher wird jede Anfrage geprüft.
Muss ich einem Kontakt per E-Mail oder Telefon zustimmen, um den Report zu erhalten?
Nein. Die Einwilligung zum Kontakt per E-Mail oder Telefon ist freiwillig und nicht vorangekreuzt. Den Report erhalten Sie auch ohne sie; die Telefonnummer ist ebenfalls freiwillig.
Kann ich der Nutzung meiner Anschrift für Werbung widersprechen?
Ja, jederzeit nach Art. 21 DSGVO, zum Beispiel per E-Mail an info@tiw.de. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Was passiert, wenn sich die Rechtslage nach dem Druck ändert?
Der Report trägt ein Stand-Datum und ist eine Momentaufnahme. Offen ist etwa ein Entschließungsantrag Bayerns, der in der Bundesratssitzung am 20.11.2026 auf die Tagesordnung kommen und danach in die Ausschüsse gehen soll (BR-Drs. 633/26). Spätere Entwicklungen erfasst die Chronik auf dieser Website.
Quellen dieser Seite
- BSG, Urteil vom 28.06.2022, B 12 R 3/20 R (Herrenberg-Urteil) bsg.bund.de
- § 127 SGB IV (Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten) gesetze-im-internet.de
- BR-Drs. 633/26 (Entschließungsantrag Bayern) dserver.bundestag.de