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Was kostet die Anstellung von Lehrkräften im Vergleich zum Honorar?
Werden Honorarlehrkräfte nach dem Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 (B 12 R 3/20 R) angestellt, trägt der Bildungsträger grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, dazu Umlagen, den Beitrag zur Berufsgenossenschaft sowie Urlaub, Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Tarifleistungen. Reale Beispiele reichen von einer Umstellung ohne Gebührenerhöhung (Altmarkkreis Salzwedel) bis zu im Schnitt rund 20 % höheren Unterrichtsentgelten (Rheinische Musikschule Köln). Eine veröffentlichte Gesamtkalkulation „Honorar gegen Anstellung je Unterrichtsstunde“ gibt es nicht.
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Beitragssätze 2026
Die Beitragssätze zur Sozialversicherung betragen 2026 laut Haufe (Haufe, 09.12.2025):
| Zweig | Satz 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % plus durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag | Zusatzbeitrag 2025: durchschnittlich 2,5 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | Kinderlosenzuschlag von 0,6 % trägt das Mitglied |
| Rentenversicherung | 18,6 % | |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | |
| Umlage U1 | 0,8 % | Satz der Minijob-Zentrale |
| Umlage U2 | 0,22 % | Satz der Minijob-Zentrale |
| Insolvenzgeldumlage (U3) | 0,15 % |
Bei Beschäftigung tragen Arbeitgeber und Beschäftigte die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte (BSG-Pressemitteilung 31/2024). Zum Vergleich: Eine echt selbstständige, rentenversicherungspflichtige Lehrkraft zahlt den Rentenbeitrag von 18,6 % grundsätzlich selbst (Kleeberg, 21.11.2025; Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte).
Rechenlogik des Arbeitgeberanteils: eine Beispielrechnung
Ableitung der Redaktion Die folgende Rechnung ist eine eigene Beispielrechnung aus den Haufe-Sätzen, keine Lohnabrechnung und keine geprüfte Angabe.
| Zweig | Gesamtsatz | Rechnerischer Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % |
| Zusatzbeitrag (Durchschnitt) | 2,9 % | 1,45 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
| Zwischensumme der vier Zweige | 21,15 % (rund 21 %) | |
| Umlagen U1, U2, U3 und BG-Beitrag | je nach Krankenkasse und Berufsgenossenschaft | zusätzlich zur Zwischensumme |
| Gesamt einschließlich Umlagen und BG-Beitrag | grob geschätzt 22 bis 23 % |
Als Größenordnung bedeutet das: Bei 1.000 € Bruttoentgelt im Monat fielen rechnerisch 211,50 € Arbeitgeberanteil an den vier Versicherungszweigen an, mit Umlagen und BG-Beitrag grob 220 bis 230 €. Die Spanne ist bewusst grob, weil Umlagen und BG-Beiträge je nach Kasse und Berufsgenossenschaft verschieden ausfallen und Besonderheiten der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt sind. Der Arbeitgeberanteil ist zudem nicht dasselbe wie die Mehrbelastung gegenüber dem Honorar: Wie sich das Bruttoentgelt nach einer Umstellung zum bisherigen Honorar verhält, hängt von Tarif, Eingruppierung und Stundenumfang ab. Eine allgemeine Größe dafür nennen die Quellen nicht.
Was über die Beiträge hinaus anfällt
Mit der Anstellung entstehen Ansprüche, die im Herrenberg-Fall vertraglich ausgeschlossen waren. Dort zahlte die Musikschule ein festgelegtes Honorar, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsansprüche waren ausgeschlossen; das BSG wertete solche Ausschlüsse nur als Ausdruck des Parteiwillens, über zwingende Normen könne nicht privatautonom verfügt werden (BSG, B 12 R 3/20 R; Volltext mit Randnummern bei gesetze.co). Bei einer Anstellung kommen deshalb Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hinzu, bei Tarifbindung auch Eingruppierung und Stufen. Der VdM empfiehlt die Eingruppierung nach TVöD (VdM-FAQ); an Musikschulen waren Ende 2023 44,20 % der Lehrkräfte nach TVöD angestellt und 11,60 % mit anderer Vergütung (VdM-Jahrbuch 2024). Die Deutsche Jazzunion nennt die Festanstellung für Träger „deutlich teurer“ (Jazzunion, 07/2024). Beträge für Urlaub, Entgeltfortzahlung oder Tarifstufen enthalten die ausgewerteten Quellen nicht; die Redaktion nennt deshalb keine.
Reale Beispiele mit Quelle und Datum
| Träger, Region | Datum der Quelle | Belegte Angaben |
|---|---|---|
| Rheinische Musikschule Köln | 28.06.2024 | 236 Honorarkräfte erhalten TVöD-Verträge zum bisherigen Stundenumfang; Unterrichtsentgelte ab 01.08.2024 im Schnitt rund 20 % höher, um die Stellen teilweise zu refinanzieren; Einzelunterricht wird stärker teurer, Vierergruppen für Kinder leicht günstiger (Stadt Köln) |
| Saalekreis (Sachsen-Anhalt) | 11.09.2024 | rund 391.000 € Mehrbelastung pro Jahr, nach erwarteten Landesmitteln netto etwa 200.000 €; Entgelte stiegen in zwei Stufen zum 01.08.2023 und 01.08.2024 (Volksstimme/dpa) |
| Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt) | 11.09.2024 | seit 01.08.2024 alle 31 Lehrkräfte angestellt (5 Vollzeit, 26 Teilzeit), ohne Gebührenerhöhung; Landesförderung stieg von 3 Mio. € (2020) auf 4,81 Mio. € (2024) (Volksstimme/dpa) |
| Hessen, 66 öffentliche Musikschulen | undatiert, vermutlich 2024 | mindestens 3,5 Mio. € Mehrkosten pro Jahr für Festanstellungen; genannte Nachforderungsrisiken bis 18 Mio. €; eine Musikschule in Hanau mit 40 Lehrkräften rechnete mit bis zu 100.000 € Mehrkosten, der Monatsbeitrag stiege ohne Landesmittel von 100 € auf 115 € (hessenschau) |
| Dresden | 08.05.2025 (VdM-Bundesversammlung) | Anstellung zunächst für ein Schuljahr, Ende März 2025 Stadtratsbeschluss zur dauerhaften Anstellung der meisten Lehrkräfte; finanziert über Entgelterhöhungen, Kürzungen bei freiwilligen, kostenintensiven Angeboten und zusätzliche städtische Mittel (nmz 6/2025) |
| Niedersachsen (Umfrage des Landesverbands) | nmz 6/2026 | 92 % der Lehrkräfte fest angestellt, 411 Lehrkräfte seit 2022 umgewandelt, Mehrkosten rund 5 Mio. € pro Jahr (nmz 6/2026) |
Die Beispiele stammen fast alle aus Musikschulen, die zu einem großen Teil öffentlich finanziert sind. Für Volkshochschulen, AZAV-Träger oder Anbieter von Meister- und Fachwirtlehrgängen hat die Redaktion keine vergleichbar dokumentierten Umstellungen oder Herrenberg-bedingten Preissteigerungen gefunden.
Finanzierung über Kostensätze: AZAV-Maßnahmen
Bei Maßnahmen mit Bildungsgutschein gelten seit 01.07.2026 neue Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS). Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt sie alle zwei Jahre aus den Kostensätzen aller zugelassenen Maßnahmen, diesmal aus dem Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025; für eine Fachkraft-Maßnahme Elektrotechnik liegt der Satz zum Beispiel bei 10,16 € je Teilnehmerstunde (B-DKS ab 01.07.2026). Wer mehr als 25 % darüber liegt, braucht die Zustimmung der BA; sie setzt ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse und nachgewiesene überdurchschnittliche Aufwendungen voraus. Tarifbindung oder sozialversicherungspflichtig angestellte Dozenten nennt die Weisung nicht als Begründung (BA-Weisung, Stand 01.12.2021).
Ableitung der Redaktion Höhere Personalkosten fließen damit erst mit rund zwei Jahren Verzug in die Durchschnittssätze ein. Mehr unter AZAV-Träger.
Integrations- und Berufssprachkurse: Kostenerstattungssatz
Bei den BAMF-Integrationskursen gilt ein Kostenerstattungssatz (KES) je Teilnehmer und Unterrichtseinheit. Er stieg von 2,05 € (2007) auf 4,58 € und wurde im Oktober 2025 für Kurse ab 17 Teilnehmenden um rund 10 % gesenkt (DVV-Factsheet, 03/2026). Die Honoraruntergrenze liegt laut Bundesregierung bei 42,23 € je Unterrichtseinheit in Integrationskursen und bei 43,92 € in Berufssprachkursen (BT-Drs. 21/3681); die 42,23 € gelten laut DVV seit 2022 (DVV-Factsheet), nach Angaben der Fragesteller einer Kleinen Anfrage seit 01.08.2022 (BT-Drs. 21/3404). Die Bundesregierung sah 2024 keine Auswirkungen der geänderten Prüfpraxis auf die Kurskosten (BT-Drs. 20/12811); für 2027 sind 650 Mio. € geplant, Verbände halten mindestens 900 Mio. € für nötig (Positionspapier, 15.06.2026). Ein eigener Herrenberg-Effekt lässt sich nach Einschätzung der Redaktion von diesen Haushaltsentscheidungen derzeit nicht trennen. Mehr unter Integrationskurse.
Eine Gesamtkalkulation je Unterrichtsstunde fehlt
Eine veröffentlichte Gesamtkalkulation „Honorar gegen Anstellung je Unterrichtsstunde“ hat die Redaktion nicht gefunden. Selbst der Bremer Senat hielt eine valide Kostenschätzung für die Volkshochschulen 2024 für nicht möglich (Senat Bremen, 03.09.2024). Die einzige amtliche Größenordnung, die die Redaktion gefunden hat, betrifft die Sozialversicherung insgesamt: Der Haushaltsausschuss beziffert die Mindereinnahmen in den Sozialversicherungen durch die einjährige Verlängerung des § 127 SGB IV auf rund 12 Mio. € pro Jahr je 1.000 Fälle mit jeweils einjähriger Beschäftigungsdauer zum Durchschnittsverdienst (BT-Drs. 21/4523). Das entspricht rechnerisch rund 12.000 € Mindereinnahmen je Fall und Jahr. Wie sich der Betrag auf die Versicherungszweige verteilt, schlüsselt die Drucksache nicht auf; er bezieht sich auf einen Durchschnittsverdienst, nicht auf typische Honorarlehrkräfte.
Für Ihre eigene Kalkulation: Lohnbüro oder Steuerberatung; für Statusfragen Fachanwältin oder Fachanwalt für Sozialrecht. Modelle im Vergleich: Lösungsmodelle.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2026?
Aus den Beitragssätzen 2026 laut Haufe ergibt sich rechnerisch ein hälftiger Arbeitgeberanteil von 21,15 %, also rund 21 % des Bruttoentgelts, für Kranken- (einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag), Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Mit Umlagen und BG-Beitrag schätzt die Redaktion insgesamt grob 22 bis 23 %. Das ist eine eigene, noch nicht von einem Lohnexperten geprüfte Rechnung.
Wie viel teurer ist eine angestellte Lehrkraft als eine Honorarkraft?
Eine allgemeine Zahl gibt es nicht; eine veröffentlichte Gesamtkalkulation je Unterrichtsstunde hat die Redaktion nicht gefunden. Neben den Beiträgen zählen Entgelthöhe, Eingruppierung, Urlaub und Entgeltfortzahlung. Reale Beispiele von Musikschulen nennen etwa rund 391.000 € Mehrbelastung pro Jahr im Saalekreis (Volksstimme/dpa, 11.09.2024), mindestens 3,5 Mio. € pro Jahr für die öffentlichen Musikschulen in Hessen (hessenschau, undatiert) und rund 5 Mio. € pro Jahr in Niedersachsen (Umfrage des Landesverbands, VdM in nmz 6/2026).
Werden höhere Personalkosten in den AZAV-Kostensätzen berücksichtigt?
Nach Einschätzung der Redaktion nur mit Verzögerung: Die Bundesdurchschnittskostensätze gelten seit 01.07.2026; die Bundesagentur für Arbeit ermittelt sie alle zwei Jahre aus den Kostensätzen aller zugelassenen Maßnahmen, diesmal aus dem Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025. Wer mehr als 25 % darüber liegt, braucht die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Tarifbindung oder angestellte Dozenten nennt die Weisung (Stand 01.12.2021) nicht als Grund.
Gibt es Beispiele für eine Umstellung ohne Gebührenerhöhung?
Ja. Der Altmarkkreis Salzwedel hat seit 01.08.2024 alle 31 Musikschullehrkräfte angestellt, ohne die Gebühren zu erhöhen; die Landesförderung in Sachsen-Anhalt war von 3 Mio. € (2020) auf 4,81 Mio. € (2024) gestiegen (Volksstimme/dpa, 11.09.2024).
Quellen dieser Seite
- Haufe, 09.12.2025: Beitragssätze zur Sozialversicherung haufe.de
- BSG, Pressemitteilung 31/2024 zu B 12 BA 3/23 R bsg.bund.de
- BSG, Urteil vom 28.06.2022, B 12 R 3/20 R bsg.bund.de
- BSG, B 12 R 3/20 R (Volltext via gesetze.co) gesetze.co
- Kleeberg, 21.11.2025: Der neue § 127 SGB IV kleeberg.de
- VdM, FAQ Honorarvertrag, 16.05.2024 musikschulen.de
- VdM, Statistisches Jahrbuch 2024 musikschulen.de
- Deutsche Jazzunion, Infoblatt zum Herrenberg-Urteil, 07/2024 deutsche-jazzunion.de
- Stadt Köln, Pressemitteilung vom 28.06.2024 (Rheinische Musikschule) stadt-koeln.de
- Volksstimme/dpa, 11.09.2024: Musikschulen stellen Lehrkräfte fest an volksstimme.de
- hessenschau: Hessische Musikschulen nach dem Herrenberg-Urteil (undatiert) hessenschau.de
- VdM-Seiten in nmz 6/2025 musikschulen.de
- VdM-Seiten in nmz 6/2026 musikschulen.de
- Bundesdurchschnittskostensätze FbW ab 01.07.2026 (via gut-cert) gut-cert.de
- BA-Weisung Kostenzustimmung, Stand 01.12.2021 (via gut-cert) gut-cert.de
- DVV-Factsheet Finanzierungslücken bei Integrations- und Berufssprachkursen, 03/2026 volkshochschule.de
- BT-Drs. 21/3404 (Kleine Anfrage, 22.12.2025) dserver.bundestag.de
- BT-Drs. 21/3681 dserver.bundestag.de
- BT-Drs. 20/12811 (Antwort der Bundesregierung, 04.09.2024) dserver.bundestag.de
- Positionspapier Integrationskurse Haushalt 2027, 15.06.2026 (Diakonie u. a.) diakonie.de
- Senat der Freien Hansestadt Bremen, Senatsvorlage vom 03.09.2024 rathaus.bremen.de
- BT-Drs. 21/4523 (Bericht des Haushaltsausschusses, 04.03.2026) dserver.bundestag.de